In den letzten Wochen sind vermehrt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern bei der Gemeindeverwaltung eingegangen wegen der unsachgemäßen Entsorgung von Hundekot auf Wiesen und freien Baugrundstücken. Das Zurücklassen von Hundekot auf diesen Flächen stellt eine nicht nur hygienische, sondern auch eine ästhetische Beeinträchtigung für die Allgemeinheit dar.
Wir möchten daher alle Hundehalter daran erinnern, dass sie verpflichtet sind, den Hundekot ihrer Tiere ordnungsgemäß zu entsorgen.
Hundekotbeutel sollen ordnungsgemäß in der eigenen Restmülltonne entsorgt werden – bitte nicht in die Mülleimer in der Nähe von Spielplätzen oder dem Schul- und Sportgelände werfen, da sich hier viele Kinder aufhalten. Da öffentliche Mülleimer zudem nur einmal wöchentlich geleert werden, kann es gerade bei hohen Temperaturen zu einer Geruchsbelästigung kommen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung trägt zu einem sauberen und angenehmen Umfeld bei. Hundehalter, die sich nicht an diese Regeln halten, müssen mit Verwarnungen oder Bußgeldern rechnen, da das Zurücklassen von Hundekot eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Wir danken allen verantwortungsbewussten Hundehaltern, die bereits ihren Beitrag leisten und bitten alle anderen, ebenfalls ihren Teil zur Sauberkeit und Rücksichtnahme beizutragen.
Die Gemeindeverwaltung