Liebe Mitbürger/innen,
auf Grundlage des Rundschreibens 78/2025 des Bayerischen Gemeindetages möchten wir Sie über folgende Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz für die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer informieren.
Um eine sachgerechte Verteilung der Grundsteuerlast zu gewährleisten ist es essentiell, dass die Finanzämter von den Steuerpflichtigen über Änderungen der Bemessungsgrundlagen informiert werden. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat einen Flyer erstellt, um die Steuerpflichtigen auf diese Pflicht hinzuweisen. Den Flyer können Sie unter oben angefügten Link abrufen.